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Leistungen
Brandschutz Balter

leistet Beratung, den Einbau, Wartung und Schulung um das Thema Sicherheit vor und im Brandfall. Wir beraten Privat, Unternehmen und öffentliche Institutionen.

Schulungen
Brandschutz Balter

Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, dass pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist.

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Balter Brandschutz bietet Ihnen fachgerechte Wartung sämtlicher Brandschutzprodukte an.

Prüfung von Brandschutztüren, Automatiktüren und Brandschutztoren

Feuerabschlüsse dienen zur Abschottung eines Brandes um eine Ausdehnung des Schadensfeuers zu verhindern. Sind Tür- und/oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und oder Rauchschutzabschlüssen ausgerüstet sein.

Wartung von Wandhydranten Typ F und Typ S

Steigleitungen, ob nass, trocken oder nass / trocken müssen entsprechend der geltenden Vorschriften nach DIN 14 461 und 14 462 geprüft werden. Die von der Baubehörde vorgeschriebenen Hydranten – Einrichtungen unterliegen seit der Neufassung der DIN einer genau reglementierten Überprüfung.

Wartung von NRA/RWA Anlagen

Bei einem Brand entstehen vorwiegend Rauch, Wärme und heiße Brandgase. Aufgrund des thermischen Auftriebs steigen diese Verbrennungsteile im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen.

Wartung von Feuerlöschern

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen aufgrund von Bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.

Prüfung von Rauchwarnmeldern

Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Gerätes festgelegt. In den Bundesländern mit Rauchmelder Pflicht gilt gemäß DIN 14 676 darüber hinaus die jährliche Funktionsprüfung, bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung.

Prüf- und Wartungsintervalle

Brandschutztüren, Automatiktüren und Brandschutztore Jährlich
Wandhydranten Jährlich
NRA/RWA Anlagen Jährlich
Feuerlöscher alle zwei Jahre
Prüfung von Rauchwarnmeldern Jährlich