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Leistungen
Brandschutz Balter

leistet Beratung, den Einbau, Wartung und Schulung um das Thema Sicherheit vor und im Brandfall. Wir beraten Privat, Unternehmen und öffentliche Institutionen.

Schulungen
Brandschutz Balter

Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, dass pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist.

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Gerne bieten wir Ihnen unseren Service für externe Brandschutzbeauftragte an und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.

Brandschutzbeauftragte

Zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Betreiber von Anlagen oder Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten. Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder der Gefährdungsbeurteilung Brandschutzbeauftragte (im folgenden BSB genannt) erforderlich, die durch ihr qualifiziertes Wissen den Unternehmern als zentraler Partner für brandschutztechnische Aspekte zur Verfügung stehen. In diesen Regelwerken sind neben den Aufgaben auch die fachliche Qualifikation und die Zusammenarbeit bzw. Koordination mit anderen Stellen festgelegt. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Grundziele, wie sie z. B. im Bauordnungsrecht und im Arbeitsschutzgesetz formuliert sind, und somit letztlich auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist aber immer der Unternehmer/Arbeitgeber.

Stellung im Betrieb

Der BSB sollte in Analogie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Unternehmer unterstellt sein. Er sollte zu allen den Brandschutz betreffenden Fragen des Unternehmens – auch bei der Planung – eingebunden werden. Üblicherweise wird dem BSB zudem Weisungsbefugnis bei unmittelbar drohender Gefahr eingeräumt.

Aufgaben des BSB

Der BSB soll den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und weiteren Krisensituationen insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:

  1.  Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2.  Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3.  Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4.  Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5.  Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6.  Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7.  Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8.  Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9.  Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10.  Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11.  Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12.  Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  13.  Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14.  Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15.  Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. Brandschutzhelfer
  16.  Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  17.  Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18.  Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19.  Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20.  Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brand- schutztechnischen Einrichtungen
  21.  Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen ins- besondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  22.  Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und ausser Betriebssetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  23.  Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  24.  Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  25.  Vorbereitung auf lokale Wetterereignisse, z. B. Sturm, Schneelast etc.
  26.  Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Die beispielhaft genannten Aufgaben und Pflichten können betriebs- bzw. unternehmensbezogen erweitert, ergänzt, aber auch reduziert werden.

Die Ausgestaltung des Aufgabenkatalogs orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens, der Gefährdungsbeurteilung und ggf. den behördlichen Auflagen.

Quelle: Auszüge aus www.vfdb.de/download/Notwendigkeit12