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Gerne bieten wir Ihnen unseren Service für externe Brandschutzbeauftragte an und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
Zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Betreiber von Anlagen oder Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten. Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder der Gefährdungsbeurteilung Brandschutzbeauftragte (im folgenden BSB genannt) erforderlich, die durch ihr qualifiziertes Wissen den Unternehmern als zentraler Partner für brandschutztechnische Aspekte zur Verfügung stehen. In diesen Regelwerken sind neben den Aufgaben auch die fachliche Qualifikation und die Zusammenarbeit bzw. Koordination mit anderen Stellen festgelegt. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Grundziele, wie sie z. B. im Bauordnungsrecht und im Arbeitsschutzgesetz formuliert sind, und somit letztlich auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist aber immer der Unternehmer/Arbeitgeber.
Stellung im Betrieb
Der BSB sollte in Analogie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Unternehmer unterstellt sein. Er sollte zu allen den Brandschutz betreffenden Fragen des Unternehmens – auch bei der Planung – eingebunden werden. Üblicherweise wird dem BSB zudem Weisungsbefugnis bei unmittelbar drohender Gefahr eingeräumt.
Aufgaben des BSB
Der BSB soll den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und weiteren Krisensituationen insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:
Die beispielhaft genannten Aufgaben und Pflichten können betriebs- bzw. unternehmensbezogen erweitert, ergänzt, aber auch reduziert werden.
Die Ausgestaltung des Aufgabenkatalogs orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens, der Gefährdungsbeurteilung und ggf. den behördlichen Auflagen.
Quelle: Auszüge aus www.vfdb.de/download/Notwendigkeit12

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Brandschutz Balter GmbH
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